Gefahrgutschulung Basiskurs gem. ADR 8.2.1.2
Gefahrgutfahrer/innen müssen einen Basiskurs mit anschließender Prüfung unter Aufsicht der zuständigen Industrie- und Handelskammer absolvieren. Mit erfolgreichem Abschluss sind sie berechtigt 5 Jahre lang Stückgut- und Schüttgut-Transporte von Gefahrgut durchzuführen.
Wer Tanktransporte durchführen möchte, benötigt den Aufbaukurs Tanktransporte.
Transporte von explosionsgefährlichen bzw. radioaktiven Stoffen setzen den jeweiligen Aufbaukurs Klasse 1 bzw. Aufbaukurs Klasse 7 voraus.
Um die ADR-Bescheinigung um weitere fünf Jahre zu verlängern, gilt es die zugehörige Fortbildung rechtzeitig vor Ablauf der Frist zu absolvieren.
Zielgruppe
Fahrpersonal im gewerblichen Güterkraftverkehr, das gefährliche Güter in Versandstücken oder in loser Schüttung auf der Straße kennzeichnungspflichtig befördern möchte
Rechtliche Grundlage
Kapitel 8.2.1.2 ADR und Satzung der IHK
Ziele und Inhalte
- Allgemeine Vorschriften (Gefahrgutbeförderungsgesetz, GGVSEB/ADR)
- Allgemeine Gefahreneigenschaften (Die Gefahrklassen)
- Dokumentation (Begleitpapiere)
- Fahrzeug- und Beförderungsarten
- Umschließungen, Ausrüstung
- Kennzeichnung, Bezettelung und orangefarbene Tafeln
- Durchführung der Beförderung
- Pflichten und Verantwortlichkeiten, Sanktionen
- Maßnahmen nach Unfällen/Zwischenfällen
Voraussetzungen
Deutsche Sprachkenntnisse in Wort und Schrift.
Da Beförderung immer im Zusammenhang mit einem Fahrzeug steht, sollte eine jeweilige Fahrerlaubnis für das zu führende Fahrzeug vorliegen oder geplant sein.
Abschluss
ADR-Schulungsbescheinigung für Fahrzeugführer nach schriftlicher Prüfung durch die zuständige Industrie- und Handelskammer.
Nach erfolgreichem Abschluss der Prüfung berechtigt diese den Teilnehmer, Stückgut und Schüttgut-Transporte von Gefahrgut (außer für Stoffe der Klassen 1 und 7) durchzuführen.
Nächste Termine für diesen Kurs
Fr. 22.10.2021 von 18.30 – 21.15 Uhr
+ Sa. 23.10.2021 von 08.30 – 15.30 Uhr
+ Sa. 30.10.2021 von 08.30 – 15.30 Uhr
Fr. 11.03.2022 von 18.30 – 21.15 Uhr
+ Sa. 12.03.2022 von 08.30 – 15.30 Uhr
+ Sa. 19.03.2022 von 08.30 – 15.30 Uhr
Fr. 24.06.2022 von 18.30 – 21.15 Uhr
+ Sa. 25.06.2022 von 08.30 – 15.30 Uhr
+ Sa. 02.07.2022 von 08.30 – 15.30 Uhr
Fr. 28.10.2022 von 18.30 – 21.15 Uhr
+ Sa. 29.10.2022 von 08.30 – 15.30 Uhr
+ Sa. 05.11.2022 von 08.30 – 15.30 Uhr
Kosten
EUR 285,00 zzgl. EUR 75,00 IHK-Prüfungsgebühr
(Der Lehrgang ist von der Umsatzsteuer befreit gem. §4 Nr.21 a) bb) UStG.)
Dauer
2,5 Tage (20 UE à 45 Min.)
Unterrichtsform
Vollzeit / Wochenendveranstaltung
Ansprechpartner
Stiv Vujakovic
Telefon: +49 7154 8003-804
Fax: +49 7154 8003-806
E-Mail: akademie@sintacma.com
Veranstalter & Veranstaltungsort
HERRMANN Seminare und Beratung
Industriestraße 5
71522 Backnang
Zusatzleistungen
inkl. Lernmaterial
Gefahrgut: Auffrischung
Gefahrgutschulung Auffrischung gem. ADR 8.2.1.5
Fahrzeugführer benötigen für die Beförderung von Gefahrgut eine gültige ADR-Schulungsbescheinigung. Diese Bescheinigung ist fünf Jahre gültig. Eine Verlängerung um weitere fünf Jahre ist möglich, wenn rechtzeitig (bis zu 1 Jahr vor Ablauf) eine Auffrischungsschulung besucht und die abschließende Prüfung bestanden wird.
Zielgruppe
Fahrpersonal im gewerblichen Güterkraftverkehr, das vor Ablauf der Frist von fünf Jahren seine ADR-Schulungsbescheinigung verlängern soll. Die Auffrischungsschulung ist unabhängig vom Ausbildungsumfang der Erstausbildungen.
Dieses Angebot richtet sich an Firmen- und Privatkunden. Gerne erstellen wir Ihnen auch ein individuelles Angebot für Gruppen- oder Inhouse-Schulungen.
Rechtliche Grundlage
Kapitel 8.2.1.5 ADR und Satzung der IHK
Ziele und Inhalte
Die Inhalte entsprechen denen der Erstschulung mit Schwerpunkt auf aktuellen Änderungen und Neuerungen:
- Allgemeine Vorschriften
- Gefahreneigenschaften
- Dokumentation
- Fahrzeug- und Beförderungsarten
- Umschließungen/Ausrüstung
- Kennzeichnung, Bezettelung und orangefarbene Tafeln
- Durchführung der Beförderung mit praktischer Übung am Fahrzeug
- Maßnahmen nach Unfällen und Zwischenfällen
Voraussetzungen
Deutsche Sprachkenntnisse in Wort und Schrift.
Am Prüfungstag noch gültige ADR-Schulungsbescheinigung. Die Auffrischungsschulung kann bis zu 12 Monate vor Ablauf der ADR-Schulungsbescheinigung besucht werden; für die Verlängerung bleibt dennoch das Ablaufdatum der vorhandenen Bescheinigung maßgebend.
Abschluss
Das Seminar schließt mit einer schriftlichen Prüfung durch die zuständige Industrie- und Handelskammer ab. Sie verlängert im Erfolgsfall die Gültigkeit der ADR-Schulungsbescheinigung um weitere fünf Jahre.
Stimmen zur Gefahrgutschulung
Nächste Termine für diesen Kurs
Fr. 12.11.2021 von 18.30 – 21.45 Uhr
+ Sa. 13.11.2021 von 08.30 – 15.30 Uhr
Fr. 04.02.2022 von 18.30 – 21.45 Uhr
+ Sa. 05.02.2022 von 08.30 – 15.30 Uhr
Fr. 25.03.2022 von 18.30 – 21.45 Uhr
+ Sa. 26.03.2022 von 08.30 – 15.30 Uhr
Fr. 06.05.2022 von 18.30 – 21.45 Uhr
+ Sa. 07.05.2022 von 08.30 – 15.30 Uhr
Fr. 08.07.2022 von 18.30 – 21.45 Uhr
+ Sa. 09.07.2022 von 08.30 – 15.30 Uhr
Fr. 09.09.2022 von 18.30 – 21.45 Uhr
+ Sa. 10.09.2022 von 08.30 – 15.30 Uhr
Fr. 11.11.2022 von 18.30 – 21.45 Uhr
+ Sa. 12.11.2022 von 08.30 – 15.30 Uhr
Kosten
EUR 220,00 zzgl. EUR 75,00 IHK-Prüfungsgebühr
(Der Lehrgang ist von der Umsatzsteuer befreit gem. §4 Nr.21 a) bb) UStG.)
Dauer
12 UE à 45 Min.
Unterrichtsform
Vollzeit / Wochenendveranstaltung
Ansprechpartner
Stiv Vujakovic
Telefon: +49 7154 8003-804
Fax: +49 7154 8003-806
E-Mail: akademie@sintacma.com
Veranstalter & Veranstaltungsort
HERRMANN Seminare und Beratung
Industriestraße 5
71522 Backnang
Zusatzleistungen
inkl. Lernmaterial