Möglichkeiten der Ausbildung für angehende Berufskraftfahrer/innen an der SINTACMA Akademie

Wir bilden Berufskraftfahrer aus. Unser Ausbildungsprogramm umfasst vom Führerschein bis hin zur Grundqualifikation alle relevanten Punkte Ihres Einstiegs in diesen Beruf. Die SINTACMA Akademie ist eine staatlich anerkannte Ausbildungsstätte nach dem Berufskraftfahrer-Qualifikations-Gesetz. Der Ablauf der Ausbildung ist jedoch ganz auf Ihre individuellen Bedürfnisse abgestimmt. Das heißt: wir stehen Ihnen bei jedem Schritt des Werdegangs – und darüber hinaus – mit Rat und Tat zur Seite.

Beschleunigte Grundqualifikation LKW

Das Berufskraftfahrer-Qualifikations-Gesetz (BKrFQG) regelt die (beschleunigte) Grundqualifikation und die Berufskraftfahrer Weiterbildung: Wer seinen Führerschein ab dem 10.09.2009 (LKW), bzw. ab dem 10.09.2008 (BUS) erwirbt, muss zusätzlich zur Führerscheinausbildung eine Grundqualifikation absolvieren. Vor diesen Terminen erworbene Führerscheine sind von der Pflicht zur Grundqualifikation befreit!

BKF Teilqualifikation

Das Forschungsinstitut Betriebliche Bildung hat in Kooperation mit der Bundesagentur für Arbeit ein Qualifizierungskonzept zur Umsetzung von Teilqualifikationen für den Beruf „Berufskraftfahrer/-in“ entwickelt. Jede Teilqualifikation deckt spezifische betriebliche Arbeitsplätze und Einsatzbereiche ab, und alle TQs in ihrer Gesamtheit bilden die Inhalte des Ausbildungsberufs Berufskraftfahrer ab. Das Absolvieren aller TQs kann somit als Vorbereitung auf die Externenprüfung bei der IHK zum Abschluss Berufskraftfahrer/-in gesehen werden.

LKW Führerschein

Traumberuf: TRUCKER. Informieren Sie sich hier über die Führerscheinausbildungen der Klassen C, CE, C1 und C1E. Diese Ausbildungen berechtigen zum Fahren eines Kraftfahrzeugs über 3,5 t zulässige Gesamtmasse.

BKF Externenprüfung

Die Anforderungen an (Berufs-) Kraftfahrer steigen stetig. Allein der Besitz der entsprechenden Fahrerlaubnis ist schon lange nicht mehr ausreichend, um diesen Beruf den Anforderungen entsprechend ausüben zu können. Alle gewerblich tätigen Busfahrer, die ihre Fahrerlaubnis nach dem 10.09.2008 erworben haben und alle gewerblich tätigen LKW-Fahrer, die ihre Fahrerlaubnis nach dem 10.09.2009 erworben haben, müssen zusätzlich eine sog. „Grundqualifikation“ nachweisen. Der Abschluss als „Berufskraftfahrer/-in“ ersetzt diese Pflicht und bleibt als staatlich anerkannter Ausbildungsberuf erhalten.