Luftsicherheitsschulung gem. DVO (EU) 2015/1998
Wenn Sie den Status des behördlich zugelassenen bekannten Versender oder reglementierten Beauftragten anstreben oder als Externer (z.B. Zeitarbeit, Wachunternehmen, etc.) für ein solches Unternehmen tätig sind, benötigen Sie u.a. geschulte Mitarbeiter, wenn diese Zugang zu identifizierbarer Luftfracht haben.
Des Weiteren müssen Fahrer von Transportunternehmen, die Luftfracht transportieren, diese Schulung absolvieren, wenn Sie in der Lage sind an die Fracht heranzukommen. Das ist in der Praxis fast immer der Fall.
Die Schulung muss durch einen behördlich zugelassenen Ausbilder erfolgen.
Falls Sie hierzu weitere Infos benötigen können Sie uns gerne anrufen. Wir helfen Ihnen gerne weiter.